Mit dem Gesundheitsbudget von Benefits & more
Individuelle Gesundheitsförderung für jeden
Der Arbeitgeber stellt dem Mitarbeiter ein jährliches Gesundheitsbudget ab 300,– € zur Verfügung. Der Arbeitnehmer verwendet das Budget nach seinen persönlichen Prioritäten und ruft die entsprechenden Leistungen ab. Das Gesundheitsbudget kann von privat und gesetzlich Versicherten gleichermaßen und individuell genutzt werden. Wie das geht, erklären wir in diesem Video.
Jetzt ansehenMit dem Budget stehen Ihnen eine Vielzahl von exzellenten Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiter-Gesundheit zur Verfügung. Sie erhalten eine Erstattung bis zur Obergrenze Ihres jährliches Budgets, ganz gleich, ob Sie die Leistungen für eine einzige Maßnahme nutzen oder verschiedene Behandlungen und Leistungen in Anspruch nehmen. Für Sehhilfen und Zahnreinigung ist das jährliche Budget begrenzt. Familienmitglieder können mit diesem Tarif nicht abgesichert werden. Hier die Leistungen:
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Sehhilfen bis zur Höhe von insgesamt 180 € pro Kalenderjahr. Kontaktlinsen, Brille, Sonnenbrille, Bildschirmarbeitsbrille jeweils mit Dioptrien. Eine Rechnung von Optiker oder vom Onlineversand mit Angabe der Dioptrienzahl ist ausreichend.
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Neuanschaffung oder den Ersatz eines Hörgerätes. Wenn auf der Rechnung des Hörgeräts die Diagnose klar ersichtlich ist, dann kann auf die ärztliche Verordnung verzichtet werden. Im Einzelfall werden vom Versicherer ggf. weitere Unterlagen angefordert.
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Hilfsmittel (Sanitätshaus). Die Hilfsmittel müssen ärztlich verordnet sein. Diese Verordnung ist mit den Kostenbelegen einzureichen. Erstattet werden Hilfsmittel, die
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel.
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für folgende ärztlich verordnete Heilmittel (auch als Privatrezept):
Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Heilgymnastik, Massagen, Packungen, Hydrotherapie, Bäder, Inhalationen, Kälte- und Wärmebehandlung, elektrische und physikalische Heilbehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Bestrahlungen, Logopädie, Beschäftigungstherapie (Ergotherapie), physiotherapeutische Palliativversorgung, Ernährungstherapie
Erstattungsfähig sind die ambulanten Heilbehandlungen durch Heilpraktiker. Hierzu gehören alle im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einschließlich der dort genannten Heilmittel- und Wegegebühren sowie vom Heilpraktiker verordnete Arznei- und Verbandsmittel.
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Kunststofffüllungen, Inlays (Metall, Keramik, Kunststoff), Wurzel- und Parodontose-Behandlungen.
Als Zahnersatz gelten Prothesen, Kronen, Brücken, Implantate, Aufbissbehelfe und -Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz anfallen sowie die Reparatur von Zahnersatz.
Eine professionelle Zahnreinigung gemäß Gebührenordnung der Zahnärzte bis zu 60 € pro Kalenderjahr.
Ärzte aus verschiedenen Fachrichtungen inkl. Psychotherapeuten sowie Pflege-Experten. Sie erhalten einen leichteren Zugang zu einer ärztlichen Beratung (z.B. auch einer zweiten Meinung). Weg- und Wartezeiten beim Arzt fallen weg. Die Beratung ist von zu Hause oder unterwegs möglich. Sprechstunden von Mo.—Fr. 8—20 Uhr.
Medizinische Beratung an 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr. Beratung in 22 Fremdsprachen, wie z.B. Englisch, Türkisch, Russisch etc.
Kurzfristige Terminvereinbarung bei einem Facharzt (in der Regel innerhalb von 8—10 Tagen), Telefonaktionen, sowie lange Wartezeiten bis zur Beratung und Behandlung entfallen. Schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Suche nach Ärzten und Krankenhäusern im In- und Ausland (inkl. Adressen und Wegbeschreibungen).
„Mit dem Gesundheitsbudget
überlässt mein Arbeitgeber mir die Wahl.“